Sachkundeprüfung / Hundeführerschein

Behördlich anerkannte Prüfung für Hundehalter, nach §3 NHundG

Ab dem 1. Juli 2013 müssen alle Hundehalter in Niedersachsen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, den Nachweis der Sachkunde erbringen. Dies betrifft allerdings ausschließlich Hundehalter, die laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten und muss nur einmalig erfolgreich abgelegt werden. Unter anderem gilt als sachkundig, wer nachweislich vor dem 1.7.11 innerhalb von 10 Jahren 2 Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat, also zwischen 2001 und 2011.

 

Der Nachweis der Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

 

Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.

 

Das Ablegen beider Prüfungen ist direkt durch Stephanie Boemers, behördlich anerkannter Prüferin, möglich. Ein Vorbereitungskursus dazu ist nicht obligatorisch, biete ich Ihnen aber an.

Sachkundeprüfung (Hundeführerschein)
für Hundehalter in Niedersachsen
gemäß § 3 NHundG:
 
Bei mir können Sie die behördlich anerkannte Sachkundeprüfung (Hundeführerschein) für Hundehalter in Niedersachsen ablegen.
 
Theoretische (schriftliche) Prüfung€70,00
Praktische Prüfung€75,00
 
Alle weiteren Infos dazu unter:
 

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten nur für die Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei mir gespeichert. Die gesamte Datenschutzerklärung finden Sie unter: http://www.mantrailing-braunschweig.eu/disclaimer.html